Ihr Dienstleister zum Thema Gewässerschutz

Gerne beraten wir Sie zum Gewässerschutz und stehen Ihnen als externer Gewässerschutzbeauftragter zur Seite.

Wer benötigt einen Gewässerschutzbeauftragten?

Unternehmen, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, müssen einen oder mehrere Beauftragte für Gewässerschutz bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte sorgt für die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regelungen und wirkt auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren hin. Außerdem stellt er sicher, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Regeln der AwSV eingehalten werden.

Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten

Das bietet die Firma Graubner

Die Firma Graubner Industrie-Beratung GmbH stellt für Sie den umfangreich qualifizierten Gewässerschutzbeauftragten. Durch die richtige Einbindung des Gewässerschutzbeauftragten in Ihren Betrieb können auch kostensparende Betriebsoptimierungen z.B. durch Abwassereinsparung oder Substitution von wassergefährdenden Substanzen erreicht werden. Durch die externe Tätigkeit ist ein großer Erfahrungsschatz nutzbar. Unsere Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz besitzen die im Wasserhaushaltsgesetz geforderte Fachkunde und Zuverlässigkeit. Auch kann in Personalunion ein Immissionsschutzbeauftragter oder Störfallbeauftragter bestellt werden.

Ihre Vorteile

  • Ihr Unternehmen ist rechtssicher bei Revisionen.
  • Es können Kosten durch Abwassereinsparung und Optimierung der Abwasserbehandlungsverfahren eingespart werden.
  • Ihre Mitarbeiter und die Umwelt werden vor gefährlichen Substanzen geschützt.
  • Sie entlasten Ihre Stammmitarbeiter und müssen intern keine Ressourcen für das Thema aufbauen.
  • Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Beratung bei der technischen Umsetzung.

Lassen Sie sich von uns Ihr persönliches Angebot unterbreiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Tel. 0800 4728263 oder über das Kontaktformular.