Durchführen von Schulungen

Wir bieten die Schulungen für 6-12 Teilnehmer als Tagesveranstaltung bei Ihnen vor Ort oder auch als Online-Konferenz inklusive Wissensüberprüfung als E-Learning an; Schulungen zu weiteren Themen können nach Kundenbedarf ausgearbeitet und durchgeführt werden.

Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Mit dieser Schulung erwerben Sie und Ihre Mitarbeiter Grundkenntnisse der Elektrotechnik und können sicher mit elektrischen Betriebsmitteln umgehen. Hierbei werden die notwendigen Fachkenntnisse zur Ausführung einfacher elektrotechnischer Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vermittelt.

Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)?

Eine EuP ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihm aufgetragenen Arbeiten und die möglichen Gefahren bei nichtsachgemäßem Verhalten unterrichtet und angelernt sowie über notwendige Schutzeinrichtungen und Maßnahmen belehrt wurde.

Folgende Arbeiten dürfen nur von einer qualifizierten EuP durchgeführt werden:

  • Feststellung der Spannungsfreiheit
  • Reinigen elektrischer Anlagen, elektrischer Betriebsstätten
  • Arbeiten durchführen in der Nähe von unter Spannung stehenden aktiver Teile
  • Betätigen von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender aktiven Teilen, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind

Schulung zum Sicherheitsbeauftragten

Laut Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII) ist vorgeschrieben, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sind besonders geschult um Gefahren im betrieblichen Umfeld zu erkennen und tragen somit zur Verhütung von Unfällen bei. Mit ihren speziellen Orts-, Sach- und Fachkenntnissen erkennen sie sofort, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden und vollständig sind.  Durch ihre Funktion dienen sie als Vorbild für andere Mitarbeiter und sorgen mit kollegialem Verhalten dafür, dass Sicherheitsrichtlinien eingehalten und Schutzmaßnahmen befolgt werden. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz, diese sollten durch regelmäßige Schulungen aufgefrischt werden.

Inhalte zur Schulung:

  • Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
  • Arbeitsschutz in Deutschland
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsunfälle
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Elektrotechnik
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Gefahrstoffe
  • Psychische Belastung

Schulung im Bereich Regalprüfung

Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 14 BetrSichV, DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese in angemessenen Abständen (mindestens jährlich) durch eine Befähigte Person prüfen zu lassen.

Die Teilnahme an der Schulung hilft Ihnen Ihr Unternehmen vor Arbeitsausfällen, hohen Sachschäden und Störungen im Betriebsablauf zu schützen. Regalprüfungen müssen sorgfältig durchgeführt werden. Genauso wichtig ist die kontinuierliche Weiterbildung der befähigen Person. Die Teilnehmer lernen, wie man die Norm DIN EN 15635 rechtssicher einsetzt und die Prüfung der Regalsysteme fachgerecht durchführt.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter für Regalanlagen?

Der Sicherheitsbeauftragte ist zuständig für alle Regalanlagen im Unternehmen und koordiniert die Regalsicherheit vor Ort. Wird ein Problem mit der Sicherheit festgestellt oder tritt ein Schaden auf, ist er der erste Ansprechpartner. Er stimmt notwendige Maßnahmen ab, um die Sicherheit im Regalbereich wiederherzustellen und zu gewährleisten.

Schulung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)

Nach dieser Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse, die notwendige Sachkunde und ist befähigt eine Prüfung von Leitern und Tritten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) durchzuführen. Sie werden auf den aktuellen Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften gebracht.

Wann wird eine befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten benötigt?

In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durchzuführen ist. Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass eine befähigte Person Leitern und Tritte kontinuierlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Betriebsfremde Leitern und Tritte müssen vor ihrer Nutzung besonders sorgfältig auf Ihre Beschaffenheit geprüft werden. Die ausgebildete Person kann diese Fähigkeit nachweisen und ist zur Prüfung berechtigt, der Prüfumfang kann eigenständig festgelegt werden.

Rufen Sie an unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800 – 4728263 und lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie unterstützen können –  oder nutzen Sie das Kontaktformular.