Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik

Elektrosicherheit – was steckt dahinter?

DGUV Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” §3:
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.“

Diese zwei Sätze zwingen jeden Unternehmer dazu, sich intensiv mit dem Thema „Elektrosicherheit“ auseinanderzusetzen und seine Organisationsverantwortung sowie Durchführungsanweisung wahrzunehmen.

Was muss bei der Umsetzung zum Thema „Elektrosicherheit“ beachtet werden?

Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betriebsteil muss individuell das Sicherheitskonzept auf die eigenen Gegebenheiten anpassen. Im Einzelnen gehören dazu:

  • Die Durchführung von Sicherheitsbegehungen der elektrischen Anlagen
  • Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen
  • Die Erstellung individueller Gefährdungsbeurteilungen für die durchgeführten elektrotechnischen Tätigkeiten
  • Die Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema elektrische Gefährdungen
  • Die regelmäßige Unterweisung der EFKs (Elektrofachkräfte)
  • Die Schulung von EuP (elektrotechnisch unterwiesenen Person)
  • Die Organisation des elektrotechnischen Betriebsteil des Unternehmen 
  • Der Aufbau, die Struktur und das Einsetzen einer vEFK (verantwortlichen Elektrofachkraft)
  • Regelwerksrecherchen

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