Ihr Dienstleister zum Thema Abfallwirtschaft
Gerne beraten wir Sie zum Thema Abfallwirtschaft und den Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und stellen den externen Abfallbeauftragten.
Warum ein externer Abfallbeauftragter?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss. Diese Personen müssen schriftlich beauftragt und dafür geschult sein. Sie beraten den Betreiber und üben eine Kontrollfunktion aus. Der Beauftragte erstattet dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht über die durchgeführten sowie die geplanten Maßnahmen.
Aufgaben des Abfallbeauftragten
Das bietet die Firma Graubner
Die Firma Graubner Industrie-Beratung GmbH stellt für Sie den umfangreich qualifizierten Abfallbeauftragten. Dieser berät Sie über Möglichkeiten der Verbesserung der bestehenden Situation, z.B. durch Abfallvermeidung oder Abfallwiederverwertung. So können Kosten eingespart und die Umwelt geschützt werden. Durch die externe Tätigkeit ist ein großer Erfahrungsschatz nutzbar. Auch kann die Funktion des Abfallbeauftragten mit anderen Beauftragtenfunktionen in Personalunion durchgeführt werden.
Ihre Vorteile
- Ihr Unternehmen ist rechtssicher bei Revisionen.
- Sie können Kosten einsparen, wenn wir Ihnen bisher nicht erkannte Möglichkeiten der Abfallwiederverwertung aufzeigen.
- Ihre Mitarbeiter und die Umwelt werden vor gefährlichen Substanzen geschützt.
- Ihre Stammmitarbeiter werden entlastet und Sie müssen intern keine Ressourcen für das Thema aufbauen.
- Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Beratung bei der technischen Umsetzung.
Lassen Sie sich von uns Ihr persönliches Angebot unterbreiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Tel. 0800 4728263 oder über das Kontaktformular.