Gefahrstoffmanagement

Ihr Dienstleister zum Thema Gefahrstoffmanagement

Gerne beraten wir Sie zum Thema Gefahrstoffmanagement und unterstützen Ihr Unternehmen mit einem externen Gefahrstoffbeauftragten.

Warum Gefahrstoffmanagement?

Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert Sachkenntnis und Dokumentations- und Schulungsaufwand. Jeder Arbeitgeber hat nach § 6 der GefStoffV die Pflicht festzustellen, ob seine Mitarbeiter mit Gefahrstoffen umgehen. Ist dies der Fall, hat er alle Gefährdungen zu beurteilen. Besonders mit der Umstellung auf das global harmonisierte System (GHS) und durch die neue Gefahrstoffverordnung werden hierbei sehr hohe Sachkenntnisse beim Anwender gefordert.

Externer Gefahrstoffbeauftragter

Was ist ein Gefahrstoffbeauftragter?

Betriebe, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, unterliegen bei der Gewährleistung eines wirkungsvollen Arbeits- und Umweltschutzes einer besonderen Sorgfaltspflicht. Der Unternehmer ist unter anderem verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und den gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden, sind umfassende Kenntnisse über die Gefahrstoffe notwendig. Um die Rechtssicherheit zu erreichen, kann diese Aufgabe an eine fachkundige Person delegiert werden, den so genannten Gefahrstoffbeauftragten.

Wie kann der Gefahrstoffbeauftragte in betriebliche Strukturen eingebunden werden?

 

Das bietet die Firma Graubner

Die Firma Graubner Industrie-Beratung GmbH stellt für Sie den umfangreich qualifizierten Gefahrstoffbeauftragten. Dieser kann zum Beispiel in ASA-Sitzungen integriert werden und dort direkt über mögliche Veränderungen beraten und Maßnahmenvorschläge zur sicheren Arbeit mit Gefahrstoffen unterbreiten. Zusätzlich kann von der Firma Graubner die Fachkraft für Arbeitssicherheit gestellt (auch in Personalunion möglich) werden. So ist ein umfassender Arbeits- und Umweltschutz sicher gewährleistet. Gerne übernehmen wir auch die sich anschließende Überwachung der Maßnahmenumsetzung.

Ihre Vorteile eines externen Gefahrstoffbeauftragten

  • Ihr Unternehmen ist rechtssicher bei Revisionen.
  • Sie können durch eine Substitutionsprüfung gefährliche Substanzen ersetzen und dabei Kosten einsparen.
  • Mitarbeiter und  Umwelt werden vor gefährlichen Substanzen geschützt.
  • Sie entlasten Ihre Stammmitarbeiter und müssen intern keine Ressourcen für das Thema aufbauen.

Lassen Sie sich von uns Ihr persönliches Angebot unterbreiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Tel. 0800 4728263 oder über das Kontaktformular.