Was ist ein Gewässerschutzbeauftragter?

Unternehmen, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, müssen einen oder mehrere Beauftragte für Gewässerschutz bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte sorgt für die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regelungen und wirkt auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren hin. Außerdem stellt er sicher, dass die Regeln der AwSV eingehalten werden.

Was sind die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten?

Was bietet die Firma Graubner?

Die Graubner Industrie-Beratung GmbH stellt für Sie den umfangreich qualifizierten Gewässerschutzbeauftragten. Durch die richtige Einbindung des Gewässerschutzbeauftragten in Ihren Betrieb können auch kostensparende Betriebsoptimierungen z.B. durch Abwassereinsparung oder Substitution von wassergefährdenden Substanzen erreicht werden. Durch die externe Tätigkeit ist ein großer Erfahrungsschatz nutzbar. Wir versichern Ihnen, dass unsere Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz die im Wasserhaushaltsgesetz geforderte Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Auch kann in Personalunion ein Immissionsschutzbeauftragter oder Störfallbeauftragter bestellt werden.

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit bei Revisionen.
  • Kostenersparnis durch Abwassereinsparung und Optimierung der Abwasserbehandlungsverfahren
  • Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt vor gefährlichen Substanzen
  • Entlastung Ihrer Stammmitarbeiter
  • Sie müssen intern keine Ressourcen für das Thema aufbauen
  • Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Beratung bei der technischen Umsetzung

 Preis- und Preisstruktur

  • Gemäß Angebot
  • Abrechnung nach Aufwand oder im Festpreis

LASSEN SIE SICH VON UNS IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT UNTERBREITEN

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Tel. 0800 – 4728263 oder über das Kontaktformular.