Maschinenverordnung 2027: Das ändert sich.
Ab 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung die bisherige Maschinenrichtlinie. Sie macht digitale Sicherheit, Software und KI zu festen Bestandteilen der Maschinensicherheit.
Warum die MVO kommt
Maschinensicherheit wird digital.
Die neue Maschinenverordnung (MVO) schafft EU-weit einheitliche Regeln und passt die Produktsicherheit an vernetzte, softwaregesteuerte und zunehmend autonome Maschinen an.
Für Unternehmen bedeutet das: Risiken aus Cyberangriffen, Software-Updates und lernenden Systemen gehören künftig in Konstruktion, Risikobeurteilung und technische Dokumentation.
Die 6 Kernänderungen
Was sich mit der Maschinenverordnung ändert.
Die wichtigsten Neuerungen der Verordnung (EU) 2023/1230 – kurz und praxisnah zusammengefasst.
Cybersecurity wird Sicherheitsanforderung
Vernetzte Maschinen müssen gegen unbeabsichtigte oder böswillige Manipulation geschützt sein. Digitale Schnittstellen und sicherheitsrelevante Software sind in der Risikobeurteilung zu berücksichtigen.
Cybersecurity Maschinen
KI und lernende Systeme im Fokus
Selbstlernende Sicherheitsfunktionen dürfen Maschinen nicht in einen unsicheren Zustand versetzen. Logik, Datenbasis und Verhalten müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
KI & Maschinensicherheit
„Wesentliche Veränderung“ klar definiert
Auch digitale Änderungen können wesentlich sein. Entstehen neue Gefährdungen oder erhöhen sich bestehende Risiken, kann der Veränderer zum Hersteller werden – mit allen CE-Pflichten.
Umbau von Maschinen
Strengere Prüfung für Hochrisikomaschinen
Bei Maschinen nach Anhang I Teil A ist eine Benannte Stelle einzubeziehen – auch wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden.
Konformitätsbewertung
Digitale Betriebsanleitung möglich
Anleitungen und Konformitätserklärungen dürfen unter definierten Bedingungen digital bereitgestellt werden. Sie müssen zugänglich, druckfähig und langfristig verfügbar bleiben.
Technische Dokumentation
Mehr Produkte im Anwendungsbereich
Sicherheitssoftware kann selbst ein Sicherheitsbauteil sein. Auch unvollständige Maschinen, autonome Systeme und Produkte, die erst durch Software vollständig funktionieren, werden klarer erfasst.
Anwendungsbereich MVO
Maschinenrichtlinie vs. Maschinenverordnung
Vom mechanischen Produkt zur digitalen Verantwortung.
| Thema | Bisher: Richtlinie 2006/42/EG | Neu: Verordnung (EU) 2023/1230 |
|---|---|---|
| 01 Rechtsform | Nationale Umsetzung erforderlich | Gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten |
| 02 Digitale Risiken | Nur mittelbar erfasst | Cybersecurity, Software und KI ausdrücklich geregelt |
| 03 Wesentliche Veränderung | Auslegung über Leitlinien und Praxis | Physische und digitale Änderungen rechtlich definiert |
| 04 Dokumentation | Betriebsanleitung grundsätzlich auf Papier | Digital als Standard möglich, wenn Bedingungen erfüllt sind |
Was Unternehmen jetzt einordnen sollten
Der Stichtag entscheidet – nicht der Projektstart.
Maßgeblich ist grundsätzlich, wann eine Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Projekte mit Auslieferung ab dem 20. Januar 2027 sollten deshalb bereits nach den neuen Anforderungen geplant werden.
1
Produktportfolio prüfen
Welche Maschinen fallen unter die MVO oder unter Anhang I?
2
Digitale Risiken bewerten
Welche Software, Schnittstellen, Updates oder KI-Funktionen sind sicherheitsrelevant?
3
Dokumentation aktualisieren
Welche Nachweise, Anleitungen und Konformitätsverfahren müssen angepasst werden?
Häufige Fragen
Kurz erklärt: die neue Maschinenverordnung
Seit 1995 für die Industrie

